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Urlaub trotz Corona – Schutzmaske, Verhaltensregeln und individuelle Storno-Möglichkeiten

© kolaytor @ Depositphotos

Mit Maske zum Strand, ins Museum oder ins Restaurant – der Sommerurlaub in diesem Jahr wird anders, als wir ihn aus den vergangenen Jahren kennen. Das Gute vorweg: Die Reisewarnung der Bundesregierung wurden am 15. Juni 2020 für viele Länder aufgehoben. Einem Sommerurlaub im Ausland steht eigentlich nichts mehr im Wege – zumindest innerhalb Europas. Denn mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 kam auch der Aus- und Einreisestopp in viele Länder. Flughäfen wurden über viele Wochen stillgelegt, Urlauber steckte in fernen Ländern buchstäblich fest. Gereist wurde nicht mehr. Nun lockerte das Auswärtige Amt für 31 europäische Staaten die welt­weite Reisewarnung. Für mehr als 160 Nicht-EU-Länder wurde die Reisewarnung allerdings bis Ende August verlängert. 


Wer gerne in den Urlaub fahren oder fliegen möchte, kann das nun. Aber es herrschen überall verschärfte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus: im Flugzeug, in Hotels und Unterkünften und an vielen Urlaubsorten. Eine sichere Urlaubsplanung für den Sommer 2020 ist zwar weiterhin schwierig, doch das Reisen im Inland ist unter gewissen Einschränkungen wie Abstandsregeln und Reservierungsvorschriften möglich. Bei Auslandsreisen hängt es stark vom Reiseziel ab. In vielen europäischen Staaten sind Touristen wieder willkommen. Das Auswärtige Amt informiert die Reisenden online über die Situation in einzelnen Ländern.


Urlaub in Deutschland 

Wer seinen Sommer-Urlaub in Deutschland verbringen möchte, ist auf der sicheren Seite. Ob Städtereise oder KurzurlaubHotels und Beherbergungsbetriebe sind für die Touristen geöffnet. Doch auch hier müssen sich die Urlauber auf Einschränkungen einstellen. Am besten informiert man sich immer direkt im Hotel oder vor Ort, welche Bestimmungen und Verhaltensregeln eingehalten werden müssen. 


Wer seine Reise noch vor Corona gebucht hat, könnte sich mittlerweile angesichts des großen Ansturms auf die Urlaubsorte in Deutschland nicht mehr ganz so wohlfühlen mit seiner Wahl. Eine Stornierung ist trotzdem nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Zwar sind Umstände vor Ort in der Regel die gleichen wie zu Hause und dementsprechend tragbar, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Haben Sie Verpflegung gebucht, die nicht mehr angeboten wird, oder etwa der Pool oder der Wellnessbereich geschlossen sein, können sich Urlauber bei der Stornierung darauf berufen. Wer sich wegen seiner Rechte unsicher ist, kann einen Anwalt engagieren, der den konkreten Fall prüfen kann. Denn oftmals wissen die Verbraucher nicht, ob schon die Maskenpflicht und die verschärften Hygienemaßnahmen als außergewöhnlicher Umstand zählen. 


Anwälte können die Urlauber auch über Stornierungen und anfallende Gebühren beraten. Denn während viele Reisen noch vor wenigen Wochen kostenlos storniert werden konnten, hat sich die Lage infolge der Lockerungen geändert und ist in vielen Ländern teilweise schwammig. Bislang galt die weltweite Reisewarnung als eindeutiges Argument dafür, eine Reise abzusagen. Das ist aber nicht automatisch der Fall – die Situation ist von Land zu Land unterschiedlich. Beispielsweise wenn Sie mit Einschränkungen konfrontiert werden: Mundschutzmasken-Pflicht, Pool- und SPA-Bereiche sind geschlossen, es gelten besondere Abstands- und Verhaltensregen, es gibt kein Buffet und keine Animation- oder Unterhaltungsprogramme.


Bei der Frage, ob es sich hierbei um Reisemängel oder um hinnehmbare Einschränkungen handelt, muss man das individuell prüfen und unterscheiden. Müssen zum Beispiel Mund-Nase-Schutz nicht überall, sondern nur punktuell getragen werden, ist das eine Unannehmlichkeit, die Urlauber hinnehmen müssen. Sollen Urlauber jedoch permanent einen Mund-Nase-Schutz tragen oder sind die Einschränkungen vor Ort besonders hoch, ist der Reisezweck der Erholung nicht erfüllt. Die meisten Veranstalter und Airlines bieten deshalb Kunden kostenfreie Umbuchungen an. Es müssen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen oder die Reise muss erheblich beeinträchtigt sein, um diese kostenfrei zu stornieren. Diese müssen Urlauber dann im Einzelfall nachweisen. Gelingt das nicht, müssen Verbraucher mit Stornogebühren rechnen. Auch hierbei kann ein Anwalt weiterhelfen. 


Ist Urlaub in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg möglich?

Ja, mit Einschränkungen und unterschiedlichen Verhaltens-Regelungen. Doch generell gelten die bekannten Abstands- und Hygiene-Regeln in allen Bundesländern. Aber Achtung: Reisende aus Regionen in Deutschland mit vielen Corona-Infizierten dürfen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern keinen Urlaub verbringen. Es sei denn, sie können einen aktuellen Test vorlegen, dass sie nicht an Corona erkrankt sind. 


In Niedersachsen dürfen alle Unterkünfte für Touristen wieder belegt werden. Auch Tagesbesucher sind auf den Ostfriesischen Inseln wieder willkommen. 


In Schleswig-Holstein haben Hotels, Ferienwohnungen und andere Unterkünfte sowie Campingplätze unter strengen Auflagen geöffnet, auch auf Helgoland. Für Tagestouristen kann es an Nordsee und Ostsee zu Beschränkungen kommen. Deshalb am besten vorher genau informieren.


In Mecklenburg-Vorpommern müssen Urlauber vor der Einreise eine Unterkunft reserviert oder gebucht haben. Tagestouristen dürfen weiterhin nicht einreisen.


In Hamburg sind hingegen touristische Übernachtungen generell erlaubt.

Ganz egal wo und wie Sie Ihren Urlaub verbringen – bleiben Sie gesund und genießen Sie ihn. 


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