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Roaming-Gebühren das Ende ist in Sicht

Die Nutzung des Smartphones im Urlaub ist so eine Sache. Denn die Nutzung des Handys fürs mobile Surfen, Simsen und Telefonieren im Ausland ist teurer als zu Hause. Aber mit dem Stichtag 15. Juni 2017 hat dieser Spuk zumindest innerhalb der EU ein Ende.

Bezahlt wird die Netznutzung

Befindet sich das Handy im Ausland und ist eingeschaltet, wählt es sich in ein verfügbares Netz ein. Wird das Smartphone nicht fürs mobile Surfen oder Chatten, Telefonieren oder Simsen verwendet, passiert kostentechnisch gesehen auch nichts. Die sog. Roamingzuschläge, gerne auch Roaminggebühren genannt, werden erst fällig, wenn das Handy das ausländische Netz nutzt, was es beim Fotografieren beispielsweise nicht tut. Wird das Foto dann aber verschickt oder gepostet, muss der ungeliebte Zuschlag bezahlt werden. Das Roaming ist nämlich eine Nutzungsgebühr für die Verwendung des ausländischen Netzes. Vereinfacht gesagt, gilt der deutsche Handytarif, auch die deutsche Allnet-Flat, nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes. Wird ein Mobilfunknetz außerhalb Deutschlands genutzt, egal wie weit man von der deutschen Grenze entfernt ist, muss bezahlt werden, so die Profis von www.premiumsim.de.

Das Ende des Roamings naht

Mit dem Stichtag 15. Juni 2017 fallen die Zuschläge zumindest innerhalb der EU weg. Sicher entfallen die Gebühren auch in Liechtenstein, Norwegen und Island. Wer seinen Urlaub außerhalb der EU und den drei genannten Staaten verbringt, sollte sich bei seinem Mobilfunkbetreiber über die Auslandskonditionen erkundigen. Allerdings muss bis zum Stichtag weiterhin bezahlt werden. Ein abgehender Anruf kostet bis dahin maximal 5, ein ankommender Anruf maximal 1,14 Cent ohne MwSt. pro Minute mehr als in Deutschland. Eine abschickte SMS kostet maximal 2 Cent ohne MwSt. mehr. Maximal 5 Cent ohne MwSt. pro MB kostet das Herunterladen von Daten. Abgerechnet werden die Roamingzuschläge über die heimische Mobilfunkrechnung.

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