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Reiserücktritt – was sollte man beachten

Die Stornierung einer Reise ist nicht nur mit Kosten verbunden, sondern bei manchen Anbietern und in einigen Fällen auch gar nicht so einfach möglich. “Gebucht ist gebucht”, lautet die Antwort, wenn es für die Stornierung keinen triftigen Grund gibt. Triftige Gründe liegen in ihrer Relativität im Augenmerk des Betrachters, sodass eine Erkrankung nicht in jedem Fall als Rücktrittsgrund gilt, wenn diese nicht mit einem nachweisbaren Aufenthalt im Krankenhaus einhergeht. Ebenso verhält es sich, will man von einer Stornierung Gebrauch machen und den geplanten Urlaub in einem Land mit Aufständen und Unruhen, sowie terroristischen Anschlägen oder anderweitiger Gefahr retournieren.

Umbuchung oder Stornierung?

Darauf kommt es an. Ein Reiserücktritt kann teuer werden, egal ob es sich um eine Flugreise oder Pauschalreise, beziehungsweise einen Individualurlaub handelt. Als stornierender Verbraucher ist man der Stimmung und den Modalitäten des Reiseveranstalters ausgesetzt und sollte daher bereits vor einer Buchung in Erfahrung bringen, wie mit dem Wunsch einer Stornierung umgegangen wird. Problemloser ist eine Umbuchung, gilt ein Reiseland zum Beispiel nicht mehr als vollständig sicher. Die Umbuchung auf ein neues Reiseziel ist bei den meisten Reiseveranstaltern sogar kostenlos und zieht nur eine marginale Gebühr für die Bearbeitung nach sich. Diesen Vorteil können sich aber nur Urlauber sichern, für deren Umbuchung es einen triftigen Grund im ursprünglichen Reiseland gibt. Warnungen der zuständigen Behörden werden von allen Veranstaltern als Grund der Stornierung oder einer Umbuchung akzeptiert. Das heißt allerdings nicht, dass der Urlauber kostenlos vom gebuchten Angebot zurücktreten oder ein neues Reiseziel wählen kann. Wer sich generell absichern und für alle Eventualitäten vorbereiten möchte, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung Kosten sparen und vermeiden, dass eine gewünschte Stornierung vom Reiseveranstalter abgelehnt oder mit hohen Gebühren belegt wird.Unterschiedliche Gebühren bei StornierungVor der Buchung sollte man in die Stornogebühren der Reiseveranstalter einsehen und einen Vergleich ziehen. Die TUI oder ITS schneiden hier gut ab und überzeugen durch Kosten, die nicht unverschämt hoch angesiedelt sind. Im Falle einer Terrorwarnung oder Seuchen im Urlaubsland stornieren TUI und Co. sogar gebührenfrei und bieten dem Urlauber die gratis Umbuchung auf ein neues Reiseziel an. Andere Reiseveranstalter behalten im Falle eines Rücktritts bereits 42 Tage vor dem eigentlichen Reisetermin bis zu 70 % der bereits gezahlten Reisekosten ein. Wer hier keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, wird auf den Rücktritt generell verzichten und hat lediglich die Chance, eine Umbuchung, allerdings auch mit hohen Gebühren zu wählen. Seriosität und günstige Konditionen beim Reiserücktritt sollten in die Reiseveranstalterentscheidung mit einbezogen werden.

 

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Titelbild © Adobe Stock /FM2

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