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Flugausfall – Was kann ich tun

Die prägendsten Eindrücke eines Urlaubs sollten sich im Bestfall auf fremde Kulturen, traumhafte Strände oder historische Altstädte beziehen. Da es für eine Vielzahl von Urlaubszielen jedoch eine Notwendigkeit darstellt ein Flugzeug zu besteigen, ergeben sich nicht selten negative Eindrücke, die nicht im Einflussbereich des Reisenden liegen. Von Verspätungen, über verpasste Anschlussflüge bis zur Nichtbeförderung bei Überbuchung überschattet ein solches Ereignis die Urlaubsstimmung. Neben dem Stress einer Umbuchung oder der Trennung von Familien und Reisegruppen können auch finanzielle Schäden eintreten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei der Hinreise die Zimmerreservierung verfällt oder bei der Rückreise der erste Arbeitstag nach dem Urlaub nicht wahrgenommen werden kann.

Dabei ist nicht selten die Informationspolitik der Airlines selbst so mangelhaft, dass Reisende schlicht nicht über ihre eigenen Fluggastrechte informiert werden. Da die Fluggastrechte in der Regel im Kleingedruckten enthalten sind, ist zwar den rechtlichen Rahmenbedingungen genüge getan, doch eine wirkliche Aufklärung findet auf diese Weise natürlich nur für diejenigen statt, welche sich das Kleingedruckte auch durchgelesen haben. Die Mitarbeiter an den Serviceschaltern geben zwar Gutscheine für Essen und Verpflegung während der Wartezeit aus oder organisieren den Transport zu einem Hotel, verschweigen darüber aber das diese keine Gefälligkeiten der Fluggesellschaften darstellen, sondern diese vielmehr dazu verpflichtet sind ihre Fluggäste so für die Unannehmlichkeiten von Wartezeiten und Verzögerungen zu entschädigen. Der darüber hinaus erfolgende Entschädigungsanspruch durch entsprechende Zahlungen in Höhe bis zu 600 Euro pro Person entfällt dadurch jedoch nicht.

Hintergrund dieser Vorgehensweise ist es den Fluggästen das Gefühl zu vermitteln, dass die Verspätung oder der Flugausfall auf höhere Gewalt zurückzuführen ist und somit gar kein Grund zur Beschwerde besteht. Wenden sich Fluggäste nach ihrer Ankunft oder Rückkehr an die befördernde Airline werden Beschwerden oder bereits formulierte Wünsche nach einer finanziellen Entschädigung in einem überwiegenden Teil der Fälle grundsätzlich abgelehnt. Da die Airlines davon ausgehen, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz derjenigen die anfänglich eine Entschädigung fordern auch den Weg einer gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche verfolgt. Die daraus resultierende Ersparnis durch nicht beanspruchte oder ausgezahlte Entschädigungen kann bei größeren Fluggesellschaften schnell einen sechsstelligen Betrag oder sogar mehr pro Jahr ausmachen. Diese Beträge werden natürlich nicht an den Fluggast weitergegeben, sondern tragen vielmehr zum Gewinn der Airlines bei. Somit ist auch in Zukunft nicht davon auszugehen, dass die Informations- und Entschädigungspolitik der Airlines einem kundenfreundlicheren Wandel unterzogen wird.

Ein Flugrechner kann helfen

Deshalb heißt es im Zweifelsfall selbst aktiv zu werden und mit einem Flugrechner noch vor dem Verfassen einer offiziellen Entschädigungsforderung, die dafür voraussichtlich zustehende Ausfallentschädigung zu berechnen. Benötigt werden dafür weder Flugnummern noch weitere detaillierte Informationen, sondern lediglich der Name des Start- und Zielflughafens sowie die Anzahl der betroffenen Personen und die in Stunden angegebene eingetretene Verspätung. Anhand dieser Daten und der Information ob der Flug unter weltweites oder EU-Recht fällt wird innerhalb von wenigen Augenblicken die zustehende Gesamtsumme automatisch errechnet. Wer seine Rechte kennt, stärkt auch das eigene Auftreten gegenüber den Fluggesellschaften und erhöht die Erfolgschancen. Erfolgt von diesen dennoch eine routinierte Absage hilft ein anwaltlicher Beistand die eigenen Rechte durchzusetzen und die gesetzlich verankerte Entschädigungszahlung zu erhalten.

Fotonachweis:

Titelbild © Depositphotos /eyeidea

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